Da uns die Zukunft der Hebammen am Herzen liegt, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hebammenverband für Hebammenschülerinnen und Hebammenstudentinnen eine beitragsfreie Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen.
Versichert sind Mitglieder des DHV in ihrer Eigenschaft als
- Hebammenschülerin,
- Hebammenstudentin mit und ohne Examen sowie
- ausländische Hebamme für deren Anerkennungslehrgang.
Versicherungsschutz besteht für Schäden, die im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums verursacht werden inklusive der dazugehörigen Externate, Hospitationen oder Praktika innerhalb Europas. Ausgenommen sind Länder, die einer Versicherungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Frankreich. Hierfür können wir keine Versicherungslösung anbieten.
Die Deckungssummen je Schadenfall betragen
- 12,5 Mio. Euro für Personenschäden,
- 3 Mio. Euro für Sachschäden,
- 250.000 Euro für Vermögensschäden.
Die Versicherungssummen stehen jeder Hebamme höchstens zweimal je Versicherungsjahr zur Verfügung.
In der Absicherung automatisch eingeschlossen ist eine Privathaftpflichtversicherung (subsidiär, Familientarif) sowie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung (bestimmte Voraussetzungen, Anzahl der Hunde unbegrenzt).
Die Versicherung muss durch das Mitglied nicht beantragt werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt in den DHV, frühestens jedoch zum 01.07.2017. Die Deckung erlischt automatisch (ohne gesonderte Kündigung) mit Ende der Ausbildung, jedoch spätestens am 01.07.2027, 0:00 Uhr.