Die Aufgaben der Hebammen werden immer vielfältiger. Daher haben wir den Leistungskatalog der Absicherung erweitert und werden ihn auch zukünftig an die Bedürfnisse der Hebammen anpassen.
Neben der klassischen Geburtshilfe umfasst der Leistungskatalog auch Geburtsvorbereitungs-, Yoga- sowie Babyschwimmkurse. Wenn Sie sich für unsere Haftpflichtversicherung entscheiden, können Sie gewiss sein, dass sämtliche Bereiche Ihrer beruflichen Tätigkeit durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Auch Anwendungen der alternativen Medizin wie beispielsweise Akupunktur oder Cranio-Sacral-Therapie fallen darunter.
Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, können eine spezielle Versicherungsform abschließen, die alle übrigen Hebammentätigkeiten umfasst.
Die Schadenersatzansprüche steigen kontinuierlich, verursacht überwiegend durch
- den medizinischen Fortschritt und der damit einhergehenden, nahezu normalen Lebenserwartung schwerstgeschädigter Kinder,
- die Entwicklung/Veränderung der Rechtsprechung hin zu höheren Schmerzensgeldern und der zusätzlichen Berücksichtigung des Erwerbsschadens,
- ein verändertes Anspruchsverhalten.
Dem haben wir Rechnung getragen und die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung so angepasst, dass Sie ausreichend geschützt sind.
Seit dem 01.07.2021 stehen den Hebammen pro Schadenfall folgende Versicherungssummen zur Verfügung:
- 12,5 Mio. Euro für Personenschäden
- 3 Mio. Euro für Sachschäden
- 250.000 Euro für Vermögensschäden
Diese Versicherungssummen stehen der einzelnen Hebamme höchstens zweimal je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Für Hebammenschülerinnen und -studentinnen haben wir eine beitragsfreie Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen.
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Sie können monatlich die Form wechseln und so Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Rückstufungen werden nur zum 01. eines Monats durchgeführt. Höherstufungen sind im laufenden Monat möglich. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.
Für die Beantragung des Formenwechsels verwenden Sie bitte das Onlineformular im Mitgliederbereich des DHV e.V.
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Anders als in vielen Bereichen üblich, kann der Versicherer nach einem Schadenfall den Vertrag nicht kündigen. Somit können Sie – auch wenn etwas passieren sollte – Ihrem Beruf anschließend weiter nachgehen.
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Wenn Sie als Hebamme dem Gruppenhaftpflichtvertrag beitreten, sind Sie automatisch über die eingeschlossene Privathaftpflichtversicherung (subsidiär, Familientarif) abgesichert. Außerdem schützt Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung (bestimmte Voraussetzungen, Anzahl der Hunde unbegrenzt).
Weitere Informationen zum Thema Haftpflicht finden Sie unter FAQ. Wenn Sie Fragen haben, ist Ihr hevianna-Team gerne für Sie da.
Wichtige Fragen und Antworten zum Gruppenhaftpflichtvertrag hat zudem der DHV im Hebammenforum zusammengefasst. Den Artikel finden Sie hier.