Neuer Haftpflichtversicherungsvertrag mit höherer Deckung bietet mehr Sicherheit für Hebammen
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat den Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder bis zum Juli 2024 gesichert. Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler hevianna Versicherungsdienst GmbH, einem Tochterunternehmen der Ecclesia Gruppe, verlängerte der DHV den aktuellen Haftpflichtrahmenvertrag beim bisherigen Versichererkonsortium unter Führung der Versicherungskammer.
Für die Hebammen bietet der ab Juli nächsten Jahres gültige Vertrag erhebliche Verbesserungen. So wurde in den Vertragsverhandlungen eine Erhöhung der Deckungssumme für schwere Personenschäden um 25 Prozent erreicht. Dieser Erfolg gibt den Hebammen ein deutliches Mehr an Sicherheit für die Absicherung schwerer Schäden in der Geburtshilfe.
„Ich freue mich sehr über den neuen Abschluss eines Mehrjahresvertrages“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Er gibt den Kolleginnen in der Geburtshilfe Planungssicherheit für die kommenden Jahre, in denen wir uns mit Nachdruck für die notwendigen Vergütungssteigerungen für Hebammen einsetzen werden.“ Nur so könne der Hebammenberuf auch in Zukunft attraktiv bleiben.
„In einem herausfordernden versicherungstechnischen Umfeld mit zunehmend knapper werdenden Kapazitäten für die Absicherung der Geburtshilfe ist es erneut gelungen, eine tragfähige Lösung für den Versicherungsschutz aller im Deutschen Hebammenverband organisierten Hebammen zu erarbeiten“, resümiert Dr. Stefan Ziegler, Geschäftsführer des hevianna Versicherungsdienstes. Allgemein sind Versicherungsgesellschaften im Heilwesenbereich sehr zurückhaltend. Dennoch habe man die führenden Versicherer in diesem Segment zu einer Fortführung des Vertrages bewegen können.
Für die meisten der rund 15.000 unter den Vertrag fallenden Hebammen bleiben die Beitragssätze unverändert. „Bei dem sogenannten qualifizierten Versicherungsschutz, der die besonderen Risiken der Geburtshilfe abdeckt, war eine Anpassung der Prämien jedoch nicht zu vermeiden“, so DHV-Präsidiumsmitglied Ursula Jahn-Zöhrens. Ursache dafür ist, dass der Gesamtaufwand bei schweren Geburtsschäden seit Jahren stark anwächst. Allerdings werden die vereinbarten Beitragssteigerungen von 15 Prozent im ersten und jeweils zehn Prozent im zweiten und dritten Jahr der Vertragslaufzeit durch den ebenfalls steigenden staatlichen Sicherstellungszuschlag signifikant abgemildert.
Alle Beteiligten sind sich im Klaren darüber, dass für den Versicherungsschutz in der Geburtshilfe langfristig neue Modelle gesucht werden.
Ulrike Geppert-Orthofer bedankte sich bei hevianna für die exzellente Vertretung der Interessen bei der Neuverhandlung des Haftpflichtvertrages.
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