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Versicherung – Was ist ein For­men­wech­sel?

Im Haftpflichtversicherungsvertrag wird die tatsächliche berufliche Tätigkeit der Hebamme berücksichtigt. Es gibt neun verschiedene Formen. Wir unterscheiden zwischen freiberuflich und angestellt arbeitenden Hebammen. Außerdem ist es wichtig, ob Geburtshilfe eingeschlossen ist oder nicht. Ferner versichern wir Lehrerinnen für das Hebammenwesen sowie die Organisationshaftpflicht für hebammengeleitete Einrichtungen mit Geburtshilfe. Eine weitere Form ist die private Haftpflichtversicherung für die nicht praktizierende Hebamme. Sie benötigt während dieser Zeit auch keine Berufshaftpflichtversicherung.

Je nach Form unterscheiden sich die Prämien. Die Prämie für Hebammen, die nur einen Teil des Jahres praktizieren, fällt entsprechend geringer aus. Das ist vergleichbar mit Saisonkennzeichen für Kraftfahrzeuge, bei denen für die Zeit außerhalb des Betriebs nur geringe Kosten für die Ruheversicherung anfallen.

Die Versicherung passt sich damit flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse an.