Haftpflichtsituationen entstehen oft im Alltag. Das kann ein verschüttetes Glas Rotwein sein oder das teure Sammlerstück, das aus der Hand fällt und zerbricht.
Neben Sachschäden gibt es auch Personenschäden, beispielsweise bei einem Unfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden.
Haftpflicht im beruflichen Alltag
Auch bei der Ausübung des Berufes können sich Haftpflichtschäden ereignen.
Manche Berufe haben ein erhöhtes Risikopotenzial. Dazu gehören Angehörige der Heilberufe, also Ärzte/Ärztinnen, Pfleger/Pflegerinnen – aber auch Hebammen, die im Krankenhaus angestellt oder freiberuflich tätig sind.
Für freiberufliche Hebammen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, sich zu versichern. Sie dürfen ohne gültigen Versicherungsschutz gar nicht tätig werden. Der Versicherungsschutz muss angemessen sein. Das bedeutet, dass Hebammen, die beispielsweise Geburtshilfe leisten, auch für diese Tätigkeit versichert sein müssen.