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Versicherung – Ist mein Hund dann auch ver­si­chert?


Kleine, zahme Tiere wie Kaninchen oder Katzen sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hunde, die öfter einmal Anlass für einen Haftpflichtfall bieten, müssen jedoch eigens versichert werden. Im Paket der Haftpflichtversicherung des hevianna Versicherungsdienstes für Hebammen ist auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung inbegriffen. Für fast alle Hunderassen kann ein Versicherungsschein ausgestellt werden. Ausgeschlossen sind die Rassen, die von den am Vertrag beteiligten Versicherern als gefährliche Hunde beschrieben sind. Diese Versicherung ist für Sie kostenfrei und hat keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Beitragskosten.
 

Auch im Aus­land ver­si­chert

Die Versicherung gilt im Inland und EU-Ausland. Bei Urlauben und generell bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu einem Jahr gilt der Versicherungsschutz auch in europäischen Ländern, die nicht der EU angehören und im außereuropäischen Ausland.

Es wird dabei aber angenommen, dass die Versicherte sich in verantwortungsvoller Weise um ihr Haustier kümmert. Deshalb sind Schäden, die etwa an Teppichböden oder Tapeten einer Mietwohnung verursacht werden, nicht versichert. Ebenso kommt die Versicherung nicht auf für normale Abnutzungsschäden an der Wohnung.

Aber wenn der sonst friedfertige Hund doch einmal über die Stränge schlägt und etwas zerbeißt, kann die Tierhalterin sicher sein, dass sie neben dem Ärger, den eine solche Situation mit sich bringt, nicht auch noch hohe Kosten zu tragen hat. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt vor den Folgen von unliebsamen Überraschungen.