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Recht – Was be­deu­ten „Ver­trag­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz“ und “Nach­haf­tung”?


Laut Gesetz verjähren Schadenersatzansprüche im Heilwesenbereich spätestens nach 30 Jahren. Ansprüche können damit bis zu 30 Jahre nach dem Ereignis (Geburt, Operation usw.), das den Schaden ausgelöst hat, geltend gemacht werden.
 

Ver­trag­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz

In Deutschland ist grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem ein Schaden eintritt, versichert, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsvertrag bestand. Diese Regelung liegt auch dem Vertrag des Deutschen Hebammenverbandes zu Grunde. Wenn also die Hebamme am Tag der Geburt, der Operation, des Wochenbettbesuchs oder ähnlichem in der entsprechenden Form versichert war, tritt die Versicherung bis zur gesetzlich vorgesehenen Verjährung der Ansprüche ein. Der Versicherungsschutz gilt, bis der Schadenfall abgeschlossen ist.

Aus diesem Grund muss ein Vorversicherer noch für neu gemeldete oder bereits gemeldete Schäden Zahlungen leisten, welche zeitlich vor dem Wechsel zu einer anderen Versicherung verursacht wurden.
 

Nach­haf­tung

Damit es an dieser Stelle zu keiner Lücke im Versicherungsschutz kommt, bietet die Haftpflichtversicherung eine Nachhaftungsklausel an. Dadurch wird der Versicherungsschutz über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus verlängert (Nachhaftungszeit). Damit sind auch Schäden versichert, die nach der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten, deren Ursache aber schon während der Wirksamkeit des Vertrages begann.

Die Nachhaftung greift beispielsweise, wenn Sie aufhören, als Hebamme zu arbeiten.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Eine Hebamme stellt an ihrem letzten Arbeitstag einer Patientin ein Medikament zur Verfügung. Die Patientin nimmt es erst ein oder zwei Tage später ein und wird in der Folge durch das Medikament geschädigt, weil sie beispielsweise gegen einen Bestandteil allergisch ist. In diesem Fall läge der Schadentag, also der Tag, an dem die Patientin das Medikament einnimmt, nicht mehr innerhalb des versicherten Zeitraumes und wäre ohne diese Nachhaftungsvereinbarung nicht versichert.