Versichert sind Mitglieder des DHV in ihrer Eigenschaft als
- Hebammenschülerin
- Hebammenstudentin mit und ohne Examen
- ausländische Hebamme für deren Anerkennungslehrgang
Versicherungsschutz besteht für Schäden, die im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums verursacht werden inkl. der dazugehörigen Externate, Hospitationen oder Praktika innerhalb Europas. Ausgenommen sind Länder, die einer Versicherungspflicht unterliegen, wie z. B. Frankreich. Hierfür können wir keine Versicherungslösung anbieten.
Die Deckungssumme beträgt für Personenschäden 7,5 Mio. € und wird zum 1.7.2018 auf 10 Mio. € erhöht.
Eine Privat- und Hundehalterhaftpflichtversicherung ist ebenfalls enthalten mit einer Versicherungssumme von pauschal 30 Mio. €.
Die Versicherung muss durch das Mitglied nicht beantragt werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss der Mitgliedschaft bzw. bei bereits bestehender Mitgliedschaft ab 1.7.2017. Die Deckung erlischt automatisch (ohne gesonderte Kündigung) mit Ende der Ausbildung, jedoch spätestens am 1.7.2021, 0:00 Uhr.
Bei Fragen steht Ihnen sehr gerne das hevianna-Team unter 089/741154-710 zur Verfügung.